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Selbstverteidigung - Abgrenzung zum Kampfsport
Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.

Fast alle Kampfsportarten waren einst Soldatenhandwerk und sind heute Sportarten, mit festen Regeln und dem Verbot, den Partner zu verletzen. In realistischen Abwehrsituationen herrscht jedoch von vornherein ein Machtgefälle: der Angreifer ist stärker/zahlreicher als der Verteidiger [5]. Die geistige Grundausrichtung der Kampfsportarten, einen gleichstarken Partner zu besiegen, ist der Selbstverteidigungssituation prinzipiell entgegengesetzt, wo man einem überlegenen Angreifer entkommen will. Dennoch sind einzelne Kampfsport-Techniken auch im Ernstfall einsetzbar. Insbesondere Vollkontakterfahrungen der Kampfsportler können sich als hilfreich erweisen. Für Laien sind die Grenzen von Kampfsport/-kunst und Selbstverteidigung schwer zu sehen, da fast alle Kampfsportschulen mit Selbstverteidigung und geistiger Schulung werben. Entscheidend ist jedoch nicht, welches System man trainiert, sondern das Fachwissen des einzelnen Trainers, ob er also z.B. weiß, wie man nicht kämpft.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverteidigung
Selbstverteidigung - Abgrenzung zur Notwehr
Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die eine unmittelbare Bedrohung abwehren, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann. Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden, der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt. Im Gegensatz zum populären Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen Schäden beim Angreifer erforderlich noch sind Verletzungen des Angreifers, die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar. Die Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Angriffe, die nicht strafbewehrt sind, oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverteidigung
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